Im Frühjahr 2022 hat die EU-Komission die RoHS Richtlinien 2011/65/EU neu geregelt. Diese definiert unter anderem den Umgang mit Quecksilber enthaltenden Leuchtmitteln. Diese Beschränkung führt dazu, dass nun auch
Kompaktleuchtstofflampen (G24, 2G11) ab 25.02.2023
Leuchtstofflampen in Ringform (T5, T9) ab 25.02.2023
T5-T8 Leuchtstofflampen ab 25.08.2023
Halogen-Pins ( G4, GY6.35, G9) ab 01.09.2023
nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Modernisieren Sie jetzt Ihre bestehende Beleuchtung und steigen Sie auf LED um.
Eine moderne Beleuchtungslösung bringt Ihnen signifikante und langfristige Stromeinsparungen in Zeiten von immer weiter steigenden Energiekosten. Gleichzeitig reduzierten Sie tonnenweise Ihre CO2- Emissionen.
Ihre Vorteile im Überblick:
Alle Komponenten sind auf dem gleichen hohen technischen Stand und halten alle geltenden Richtlinien ein
Anpassung an veränderte Bedürfnisse und Ansprüche an die Lichtqualität
hohe Energieeffizienz, Wartungsfreiheit und lange Lebensdauer. In der Regel rentiert sich der Wechsel auf LED bereits im ersten Jahr nach der Umrüstung.
Für LED-Leuchtmittel und-Leuchten, die eine Effizienz von über 140lm/W aufweisen stehen oft öffentliche Fördermittel bereit. Die Förderungen dienen dazu, den Einsatz von energieeffizienten LED-Produkten zu fördern und damit den Kohlenstoffdioxid -Ausstoß zu reduzieren.